"Wer zu teuer baut, hat verloren"
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Dienstag, 15. Juli 2008 |
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Informationsveranstaltung zur Biogasgewinnung aus Gülle.
Reformiertes EEG sichert attraktive Förderung.
Mit der Einführung des so genannten Güllebonus lenkt das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Fokus bei der Biogasproduktion weg von den Nachwachsenden Rohstoffen und hin zu zum verstärkten Einsatz landwirtschaftlicher Reststoffe. Bei einem Mindesteinsatz von 30 Masseprozent Gülle beträgt der Güllebonus für Anlagen bis 150 kW vier Cent/kWh. Über 150 bis 500 kW erhält der Betreiber einer Biogasanlage einen Cent/kWh. Diese attraktive Förderung sorgt aktuell für ein sprunghaftes Ansteigen der Nachfrage nach kleineren Biogasanlagen der 150 kW-Klasse.
Vor diesem Hintergrund hat der norddeutsche Biogasspezialist MT-ENERGIE zusammen mit der Förde Sparkasse und der w.econ Betriebs- und Steuerberatungsgesellschaft KG zu einer Informationsveranstaltung zum Thema "Biogas aus Gülle" geladen. Gut 60 Landwirte nutzen die Gelegenheit, sich im historischen Drathenhof in Molfsee bei Kiel ausführlich zu dem Thema beraten zu lassen.
Das Fazit der Veranstaltung: Landwirte, denen jährlich mindestens 1.500 Kubikmeter Gülle zur Verfügung steht, gehören zu den Gewinnern des überarbeiten Gesetzes, das zum 1. Januar 2009 in Kraft treten wird. "Ab dieser Grenze lohnt sich grundsätzlich die Investition", erklärte Bodo Drescher, Geschäftsführer von MT-ENERGIE. Die Rahmenbedingungen müssten aber passen. Insbesondere für gesunde Wachstumsbetriebe, die sich ein zweites Standbein aufbauen wollen, sei eine Biogasanlage empfehlenswert. Drescher warnte allerdings vor den aktuell zum Teil recht deutlich gestiegenen Preisen. Es gelte das Motto: "Wer zu teuer baut, hat verloren."
Im weiteren Verlauf der Veranstaltung beleuchteten Experten die verschiedenen Facetten der Investition in eine Biogasanlage. Frank-Arnold Tams, stellvertretendes Mitglied des Vorstands der Förde-Sparkasse, gab Hinweise zu den öffentlichen Förderprogrammen und erläuterte beispielhaft die Finanzierung einer Anlage. Die verschiedenen Möglichkeiten, wie der Betreiber einer Biogasanlage unnötige Steuerzahlungen vermeiden kann, zeigte Stefan Heins von der w.econ LBB Betriebs- und Steuerberatungsgesellschaft auf.
Auskünfte zu den rechtlichen Grundlagen einer Biogasanlage gab Alexander von Rosenberg von der Kanzlei Lauprecht. Er sprach insbesondere über die Wahl der Rechtsform und gab wichtige Hinweise zu den Rohstoffliefer- und abnahmeverträgen. Thore Lohse von der Agrarberatung Mitte informierte schließlich über die landwirtschaftlichen Hintergründe der alternativen Einkommensquellen für Milchviehbetriebe.
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