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Donnerstag, 16. Oktober 2008 |
- Gemeinschaftsveranstaltung der Deutschen Kreditbank AG (DKB) und der Arbeitsgemeinschaft für Landberatung e.V.
- Berater und Landwirte informierten sich über das Thema „150-kW-Biogasanlagen".
Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Anfang 2009 in Kraft treten wird, lenkt mit dem neu eingeführten „Güllebonus“ den Fokus bei den Substraten zur Biogaserzeugung stärker auf Gülle. Um diesen Bonus zu erhalten, muss der Gülleanteil in der Biogasanlage mindestens 30 Massenprozent betragen. Doch unter welchen Voraussetzungen ist eine Biogasanlage der 150-kW-Klasse ein lohnendes Standbein für einen landwirtschaftlichen Betrieb?
Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung für Berater und Landwirte, zu der die Deutsche Kreditbank AG (DKB) und die Arbeitsgemeinschaft für Landberatung e.V. eingeladen hatten. Das Fazit der Veranstaltung im niedersächsischen Walsrode: Die Investition in eine „Gülleanlage“ kann sehr attraktiv für Landwirte sein. Voraussetzung ist, dass der Betrieb über eine hinreichend große Viehhaltung und damit über eine entsprechende Güllemenge verfügt. Ab einem jährlichen Aufkommen von rund 1.700 Kubikmeter Gülle ist die Investition in eine Biogasanlage eine attraktive Option.
Nachdem Thomas Wenzel, Teamleiter Landwirtschaft und Ernährung bei der DKB Niederlassung Nord, die Inhalte des neuen EEG und dessen Auswirkungen auf die Branche vorgestellt hatte, referierte Bodo Drescher, Geschäftsführer des norddeutschen Biogasspezialisten MT-Energie GmbH & Co KG, über die optimale Nutzung des „Güllebonus“. Der Hauptunterschied der 150-kW- gegenüber einer „klassischen“ 500-kW-Biogasanlage liege insbesondere in dem lediglich einstufigen Aufbau. „Die Investition in einen Nachgärer rechnet sich in dieser Größenordnung nicht. Das Restgaspotenzial ist dafür zu gering“, führte Drescher aus.
An anderer Stelle sollte der Investor jedoch keineswegs sparen, riet der Experte. Beispielsweise sei es auf lange Sicht wichtig, einen „Perspektivfermenter“ zu errichten. Das heißt nicht anderes, als dass die Größe des Behälters nicht nur am aktuellen Substrataufkommen zu bemessen sei, sondern vielmehr zukünftiges Wachstum des Betriebs berücksichtigen müsse. Überhaupt sei sorgfältig zu prüfen, welche Anlagengröße die höchste Rendite verspreche. Auf Grund der zu erzielenden Skaleneffekte empfehle sich eine Anlagengröße von 170 bis 190 kW. Drescher war sich aber sicher, dass auch die größeren Anlagentypen unter den Bedingungen des novellierten EEG ihre Existenzberechtigung haben und attraktive Renditechancen bieten.
Im Anschluss daran stellte Thomas Wenzel die Einzelheiten der Finanzierung einer Biogasanlage über die DKB vor. Das Kreditinstitut versteht sich als Mittelstandsbank und hat sich insbesondere auf Unternehmen aus Landwirtschaft und Ernährung spezialisiert. Rund 3.600 Unternehmen aus diesem Bereich zählen zur Kundschaft. „Wir haben zahlreiche Dienstleistungen konkret auf diese Branche zugeschnitten“, betonte Wenzel.
An einem Fallbeispiel zeigte er, dass die Finanzierung einer kleineren Biogasanlage sogar ohne Eigenkapital möglich sei. Der Finanzfachmann zeigte zudem die Möglichkeiten der Unterstützung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Landwirtschaftliche Rentenbank auf. Über die weiteren speziellen Produkte der DKB für landwirtschaftliche Betriebe informierte schließlich Bernd Werzinger, Regionalbetreuer der Niederlassung Nord.
Im Anschluss an die Vorträge standen die Referenten Rede und Antwort. Die Teilnehmer der Veranstaltung – jeweils zur Hälfte Berater und Landwirte der Arbeitsgemeinschaft für Landberatung – nutzen ausführlich die Gelegenheit, die Fachleute zum Thema zu befragen.
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